Design-Partner-Programm

Melden Sie sich als Hedgehog Design Partner an und erhalten Sie Hedgehog SONiC Gerätebilder, Seeder-Installationsdateien, Quellcode mit erweitertem Zugang vor dem Beitrag der Gemeinschaft sowie Skripte zur Verwaltung und Fehlerbehebung.

Hedgehog entwickelt derzeit ein völlig revolutionäres System für den Betrieb eines physischen Netzwerks mit modernen Cloud-nativen Tools. Das Design Partner Program (DPP) beabsichtigt, die Anforderungen der Endnutzer zu integrieren, um sicherzustellen, dass die Software gängige, aber unterschiedliche Designszenarien unterstützen kann.

Diese Pilotenfreistellungsvereinbarung (diese "Vereinbarung") vom [current_date], 2022, wird geschlossen von und zwischen Hedgehog, Inc, einer Gesellschaft nach dem Recht des Bundesstaates Delaware mit Hauptsitz in Seattle, WA ("Lizenzgeber"), und und die auf der Programmteilnahmeseite oder einem ähnlichen Dokument ("Bestellformular") angegebene Partei, die diese Vereinbarung für die Nutzung des Dienstes abschließt ("Pilotteilnehmer") (Lizenzgeber und Pilotteilnehmer werden in dieser Vereinbarung einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet). Durch Anklicken von "ICH STIMME ZU" bestätigt der Pilotteilnehmer, dass er die Bedingungen dieser Vereinbarung in ihrer Gesamtheit gelesen hat und sie akzeptiert. WENN SIE DIESE VEREINBARUNG IM RAHMEN IHRES ARBEITSVERHÄLTNISSES ODER IN VERBINDUNG MIT IHRER TÄTIGKEIT ALS UNABHÄNGIGER AUFTRAGNEHMER ABSCHLIESSEN, SCHLIESST DER BEGRIFF "PILOTTEILNEHMER" IHREN ARBEITGEBER BZW. HAUPTAUFTRAGNEHMER EIN, UND SIE SICHERN ZU, DASS SIE BEFUGT SIND, DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN IHRES ARBEITGEBERS ODER HAUPTAUFTRAGNEHMERS ANZUNEHMEN.

Der Lizenzgeber ist bereit, im Rahmen eines vertraulichen Verhältnisses Zugang zu bestimmten Plattformen des Lizenzgebers, Erkenntnissen, Support und zusätzlicher Software, Ausrüstung und Werkzeugen ("Plattform") sowie damit zusammenhängenden Materialien zu gewähren, die auf der Programmteilnahmeseite unter [hier(zusammen "Evaluierungsmaterial") an den Pilotteilnehmer und andere Beauftragte oder Mitarbeiter, die vom Pilotteilnehmer beaufsichtigt oder vertreten werden ("Mitarbeiter"), ausschließlich zum Testen, zur Demonstration und zur Evaluierung der Plattform durch den Pilotteilnehmer oder die Mitarbeiter für die Geschäftszwecke des Pilotteilnehmers ("Tests");

Der Pilotteilnehmer wünscht den Zugang zum Evaluationsmaterial und ist sich der eingeschränkten und bedingten Verwendung des Evaluationsmaterials bewusst und ist bereit, eine vertrauliche Beziehung einzugehen und das Evaluationsmaterial zu verwenden und zu testen und dem Lizenzgeber über die Leistung des Evaluationsmaterials zu berichten;

DER PILOTTEILNEHMER ERKENNT AN UND VERSTEHT, DASS SICH DIE PLATTFORM NOCH IN DER VORVERÖFFENTLICHUNGSPHASE BEFINDET UND DASS DIE PLATTFORM NICHT ÜBER ALLE MERKMALE UND FUNKTIONEN VERFÜGT UND MÖGLICHERWEISE NICHT DAS NIVEAU ODER DIE SICHERHEIT BIETET, DIE DIE ANDEREN DIENSTE DES LIZENZGEBERS BIETEN, ODER NICHT DAS NIVEAU ODER DIE SICHERHEIT BIETET, DIE DIE PLATTFORM NACH DER VERÖFFENTLICHUNG BIETEN WIRD.

In Anbetracht der hier dargelegten gegenseitigen Verpflichtungen und Vereinbarungen sowie anderer guter und wertvoller Gegenleistungen, deren Erhalt hiermit anerkannt wird, vereinbaren die Parteien Folgendes:

1. Lizenzerteilung.  

  1. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt der Lizenzgeber dem Pilotteilnehmer ein nicht unterlizenzierbares, nicht ausschließliches, voll bezahltes und gebührenfreies Recht zur Nutzung der Plattform in Übereinstimmung mit der vom Lizenzgeber bereitgestellten Dokumentation ausschließlich für die Tests des Pilotteilnehmers. Die vorstehende Gewährung schließt das Recht des Pilotteilnehmers ein, Unterlizenzen für diese Rechte an Mitarbeiter zu vergeben, die im Namen des Pilotteilnehmers handeln und die Rechte des Pilotteilnehmers in Bezug auf die Tests ausüben. Unter keinen Umständen darf der Pilotteilnehmer das Bewertungsmaterial oder irgendein Element davon für kommerzielle Zwecke verwenden. Der Lizenzgeber behält zu jeder Zeit alle Eigentumsrechte an dem Evaluierungsmaterial und allen Kopien davon, einschließlich aller Änderungen, Konfigurationen oder Anpassungen, die während des Testens und der Demonstration erstellt werden (mit Ausnahme des Umfangs, in dem sie Urheberrechte des Pilotteilnehmers oder andere geistige Eigentumsrechte an Arbeitsprodukten des Pilotteilnehmers umfassen, einschließlich aller Arbeitsprodukte, die vom oder im Namen des Pilotteilnehmers unter Verwendung der Plattform erstellt werden ("IP des Pilotteilnehmers")). Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen, darf der Pilotteilnehmer weder ganz noch teilweise: (a) das Evaluierungsmaterial zu kopieren, (b) Kopien des Evaluierungsmaterials ganz oder teilweise an andere Personen als das Personal zu verteilen; (c) das Evaluierungsmaterial oder die geschützten Informationen zu modifizieren, anzupassen, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu verändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder abgeleitete Werke davon zu erstellen; (d) das Auswertungsmaterial zu benutzen, zu vermieten, zu verleihen, in Unterlizenz zu vergeben, zu verleasen, zu vertreiben oder zu versuchen, Dritten, die nicht Mitarbeiter sind, andere Rechte daran einzuräumen; oder (e) das Auswertungsmaterial zu benutzen, um als Dienstleistungsbüro oder Anbieter von Anwendungsdiensten zu fungieren oder einer anderen Person als den Mitarbeitern den Fernzugriff auf das Auswertungsmaterial zu ermöglichen. Nichts in dieser Vereinbarung gibt dem Pilotteilnehmer das Recht oder die Lizenz, Marken, die in Verbindung mit dem Evaluierungsmaterial verwendet werden, und/oder Marken des Lizenzgebers oder der Anbieter und Lieferanten des Lizenzgebers zu verwenden. Der Pilotteilnehmer schuldet dem Lizenzgeber keine Gebühren für die Nutzung des Evaluierungsmaterials, und der Lizenzgeber schuldet keine Zahlungen jeglicher Art für die Durchführung der Tests durch den Pilotteilnehmer.
  2. Die Parteien vereinbaren, dass der Pilotteilnehmer das Eigentum am gesamten geistigen Eigentum des Pilotteilnehmers hat und behält. Der Lizenzgeber hat oder erhält keine Rechte, Verpflichtungen oder Haftung an oder für jegliches IP des Pilotteilnehmers.

(c) Soweit das Evaluierungsmaterial physische Geräte enthält, vereinbaren der Lizenzgeber und der Pilotteilnehmer, dass der Lizenzgeber zu jeder Zeit das Eigentum an diesen physischen Geräten behält und der Pilotteilnehmer diese Geräte nicht verkauft, vermietet, überträgt oder anderweitig darüber verfügt. Jede Handlung, die der oben genannten Einschränkung zuwiderläuft, ist nichtig. Der Pilotteilnehmer wird die physische Ausrüstung in demselben Zustand zurückgeben, in dem er sie erhalten hat. Der Pilotteilnehmer erklärt sich ferner bereit, die physische Ausrüstung nach Ablauf oder früherer Beendigung dieser Vereinbarung unverzüglich zurückzugeben. Der Pilotteilnehmer haftet für jeden Verlust oder jede Beschädigung der physischen Ausrüstung, mit Ausnahme der normalen Abnutzung, und erstattet dem Lizenzgeber alle mit solchen Schäden verbundenen Kosten.

(d) Soweit durch die Nutzung des Pilotteilnehmers Metadaten, Leistungsdaten oder andere Daten im Zusammenhang mit der Plattform ("Leistungsdaten") erzeugt werden, sind alle Rechte, Titel und Interessen an diesen Leistungsdaten Eigentum des Lizenzgebers.

2. Berichte und Feedback. Der Pilotteilnehmer erklärt sich bereit, zu verschiedenen anderen Zeitpunkten Vorschläge, Ideen, Verbesserungswünsche, Rückmeldungen, Empfehlungen oder andere Informationen in Bezug auf den Betrieb der Plattform (zusammenfassend "Rückmeldungen") zu übermitteln. Der Lizenzgeber erhält eine gebührenfreie, voll bezahlte, weltweite, unbefristete und unwiderrufliche Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung und anderweitigen Einbindung in die Plattform oder zur Erstellung abgeleiteter Werke auf der Grundlage des Feedbacks.

3. Die Gebühren. Der Pilotteilnehmer zahlt nur die Gebühren, die gegebenenfalls auf dem Bestellformular für den Zugang zum Bewertungsmaterial und dessen Nutzung angegeben sind. Mit Ausnahme der im Bestellformular genannten Kosten trägt jede Partei alle mit dieser Vereinbarung verbundenen Ausgaben selbst.

4. Gewährleistungsausschluss.DER PILOTTEILNEHMER ERKENNT AN, DASS SICH DIE ANGEBOTENE PLATTFORM NOCH IN EINER VORVERÖFFENTLICHUNGSPHASE BEFINDET UND DAHER EXPERIMENTELLEN CHARAKTER HAT. DIE PLATTFORM WIRD DEM PILOTTEILNEHMER DAHER VOM LIZENZGEBER "WIE BESEHEN" UND "MIT ALLEN FEHLERN, IRRTÜMERN, BUGS UND MÄNGELN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER LIZENZGEBER GIBT KEINERLEI ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN AB UND LEHNT HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN HINSICHTLICH DES ZUSTANDS, DES CHARAKTERS, DER ART, DER FÄHIGKEIT, DER LEISTUNG, DER SICHERHEIT, DER VERFÜGBARKEIT, DER EIGNUNG, DES TITELS, DER QUELLE ODER SONSTIGER EIGENSCHAFTEN DER PLATTFORM ODER EINES TEILS DAVON AB.

5. Begrenzung von Rechtsmitteln und Schadenersatz.  

(a) Beschränkung der Haftung. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, HAFTEN WEDER DIE PARTEIEN NOCH IHRE JEWEILIGEN LIEFERANTEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI IN BEZUG AUF DEN GEGENSTAND DIESER VEREINBARUNG AUFGRUND VON VERTRÄGEN, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDEREN THEORIEN (A) FÜR DEN VERLUST ODER DIE UNGENAUIGKEIT VON DATEN ODER DIE KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN, DIENSTLEISTUNGEN, SOFTWARE ODER TECHNOLOGIE ODER (B) FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE, INDIREKTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN ODER AUS DEM VERLUST VERTRAULICHER ODER ANDERER INFORMATIONEN, AUS GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, (B) FÜR ZUFÄLLIGE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH SCHÄDEN AUS DEM VERLUST VON GEWINNEN ODER VERTRAULICHEN ODER ANDEREN INFORMATIONEN, AUS GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, AUS DEM VERLUST DER PRIVATSPHÄRE, AUS DER NICHTERFÜLLUNG VON PFLICHTEN, AUS FAHRLÄSSIGKEIT UND AUS JEDEM ANDEREN VERLUST), DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER PLATTFORM, DES EVALUIERUNGSMATERIALS, DER PILOT-TEILNEHMER-IP ODER EINES IHRER ELEMENTE ERGEBEN ODER IN IRGENDEINER WEISE DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN, SELBST WENN EIN VERSCHULDEN, EINE UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), EINE VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG, EINE VERTRAGSVERLETZUNG ODER EINE VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNG DES LIZENZGEBERS ODER EINES LIEFERANTEN DES LIZENZGEBERS VORLIEGT, UND SELBST WENN DER LIZENZGEBER ODER EIN LIEFERANT DES LIZENZGEBERS AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG, DIE SICH AUS DER VERLETZUNG DER GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE DES LIZENZGEBERS ODER EINES DRITTEN DURCH DEN PILOTTEILNEHMER ODER AUS DER VERLETZUNG DER VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN DES PILOTTEILNEHMERS GEMÄSS ABSCHNITT 6 ERGIBT. DIE VORSTEHENDEN EINSCHRÄNKUNGEN, AUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE GELTEN IN DEM NACH GELTENDEM RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG, AUCH WENN EIN RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.

(b) Im Falle eines Anspruchs gegen das geistige Eigentum des Pilotteilnehmers, einschließlich und ohne Einschränkung jegliches geistige Eigentum des Pilotteilnehmers, das vom Pilotteilnehmer oder Personal in Verbindung mit oder als Ergebnis der Nutzung der Plattform durch den Pilotteilnehmer oder das Personal geschaffen wurde, entbinden der Pilotteilnehmer und das Personal, die verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften, Aktionäre, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter des Pilotteilnehmers den Lizenzgeber (und die leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Agenten, Tochtergesellschaften, Joint Ventures und Vertreter des Lizenzgebers) von Ansprüchen und Schäden (tatsächliche und Folgeschäden) jeglicher Art, die bekannt sind oder entstehen, Tochtergesellschaften, Anteilseigner, leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Agenten und Vertreter den Lizenzgeber (und die leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Agenten, Tochtergesellschaften, Joint Ventures und Vertreter des Lizenzgebers) von Ansprüchen, Forderungen und Schäden (tatsächliche und Folgeschäden) jeder Art und Natur, bekannt und unbekannt, vermutet und unvermutet, offengelegt und nicht offengelegt, die aus solchen Ansprüchen entstehen oder in irgendeiner Weise damit verbunden sind.

6. Vertraulichkeit; Eigentum. Der Pilotteilnehmer erkennt an, dass er im Zuge der Nutzung des Evaluierungsmaterials und der Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten im Rahmen dieses Vertrags möglicherweise sensible oder vertrauliche Informationen in Bezug auf das Evaluierungsmaterial und/oder den Lizenzgeber ("eigentumsrechtlich geschützte Informationen") erhält. Solche urheberrechtlich geschützten Informationen sind alleiniges Eigentum des Lizenzgebers und umfassen unter anderem das Vorhandensein des Evaluationsmaterials, seine Eigenschaften und Funktionsweise, diesen Vertrag, Know-how, Erfindungen (ob patentfähig oder nicht), Techniken, Prozesse, Programme, Ideen, Algorithmen, Schemata, Testverfahren, Softwaredesign und -architektur, Computercode, interne Dokumentation, Design- und Funktionsspezifikationen, Produktanforderungen, Problemberichte, Analyse- und Leistungsinformationen, Softwaredokumente und andere technische, geschäftliche, Produkt-, Marketing- und Finanzinformationen, Pläne und Daten. In Bezug auf diese urheberrechtlich geschützten Informationen gilt Folgendes (a) Der Pilotteilnehmer darf während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von mindestens fünf (5) Jahren nach ihrer Beendigung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers keine urheberrechtlich geschützten Informationen verwenden (es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet) oder offenlegen, es sei denn, diese urheberrechtlich geschützten Informationen werden ohne Verletzung dieser Vereinbarung durch den Pilotteilnehmer, seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Direktoren, Angestellten oder Bevollmächtigten Teil des öffentlichen Bereichs; (b) Während des unter (a) genannten Zeitraums verpflichtet sich der Pilotteilnehmer, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der geschützten Informationen und des Evaluierungsmaterials zu sichern und zu wahren; und (c) während des unter (a) genannten Zeitraums gibt der Pilotteilnehmer das Evaluierungsmaterial und die geschützten Informationen nur an diejenigen seiner Mitarbeiter weiter, die für die im Rahmen dieser Vereinbarung lizenzierte Nutzung erforderlich sind, und auch nur dann, wenn diese Mitarbeiter und Auftragnehmer schriftlich zugestimmt haben, an die Bestimmungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein. Der Pilotteilnehmer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers das Evaluierungsmaterial oder Kopien davon nicht an Dritte weitergeben oder anderweitig zur Verfügung stellen.

7. Nicht übertragbar.Der Pilotteilnehmer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht abtreten oder diesen Vertrag anderweitig abtreten oder übertragen. Jeder Versuch einer solchen Abtretung oder Übertragung ist ungültig und ohne Wirkung.

8. Zustandekommen der Vereinbarung, anwendbares Recht, Anwaltskosten und Trennbarkeit.Diese Vereinbarung tritt erst mit ihrer Unterzeichnung durch den Lizenzgeber und den Pilotteilnehmer in Kraft und unterliegt den Gesetzen des Staates Oregon, ohne Berücksichtigung der Bestimmungen des Kollisionsrechts. Bei jeder Klage zur Durchsetzung dieser Vereinbarung hat die obsiegende Partei Anspruch auf Kosten und Anwaltsgebühren. Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Gerichtsbarkeit für nicht durchsetzbar befunden wird, werden diese Bestimmungen auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt oder aufgehoben, so dass diese Vereinbarung ansonsten in vollem Umfang in Kraft und durchsetzbar bleibt.

9. Gesamte Vereinbarung.Diese Vereinbarung (einschließlich etwaiger Nachträge oder Änderungen) stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Jegliche Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und der Unterschrift beider Parteien. Soweit die Bedingungen von Richtlinien oder Programmen des Lizenzgebers für Support- oder andere Dienstleistungen im Widerspruch zu den Bedingungen dieser Vereinbarung stehen, haben die Bedingungen dieser Vereinbarung Vorrang.

10. Gerechter Rechtsschutz.Der Pilotteilnehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass es aufgrund der Einzigartigkeit der urheberrechtlich geschützten Informationen des Lizenzgebers keinen angemessenen Rechtsbehelf für eine Verletzung der Verpflichtungen des Pilotteilnehmers aus diesem Vertrag gibt, dass eine solche Verletzung dem Pilotteilnehmer oder anderen Personen ermöglichen kann, in unlauterer Weise mit dem Lizenzgeber zu konkurrieren, was zu einem nicht wieder gutzumachenden Schaden für den Lizenzgeber führen kann, und dass der Lizenzgeber daher bei einer solchen Verletzung oder der Androhung einer solchen Verletzung zu Unterlassungsklagen und anderen angemessenen Rechtsbehelfen berechtigt ist, ohne eine Kaution zu hinterlegen, und zwar zusätzlich zu den Rechtsbehelfen, die er möglicherweise hat.

11. Beendigung.Diese Vereinbarung kann vom Lizenzgeber aus jedem beliebigen Grund durch Mitteilung an den Pilotteilnehmer unter der oben genannten Adresse gekündigt werden. In jedem Fall beginnt die Laufzeit dieser Vereinbarung am Tag des Inkrafttretens und endet, wenn sie nicht früher gekündigt wird, 6 Monate nach dem Tag des Inkrafttretens ("Testzeitraum"). Bei Beendigung endet die hierin gewährte Lizenz, und der Pilotteilnehmer muss das Evaluierungsmaterial unverzüglich an den Lizenzgeber zurückgeben oder vernichten.

12. Begriffe bilden. Wenn der Pilotteilnehmer dem Lizenzgeber eine Bestellung vorlegt, um seine Bestellung oder Zahlung der auf einem Bestellformular angegebenen oder anderweitig von den Parteien vereinbarten Dienstleistungen zu bewirken, und der Lizenzgeber eine solche Bestellung mittels eines Bestätigungsdokuments bestätigt, lehnen sowohl der Pilotteilnehmer als auch der Lizenzgeber hiermit alle Bedingungen ab, die auf einer solchen Bestellung oder einem solchen Bestätigungsdokument erscheinen und die zusätzlich zu den Bedingungen dieses Vertrags und/oder des Bestellformulars gelten oder von diesen abweichen ("Formular Begriffe"Die Parteien vereinbaren, dass alle Formularbedingungen ungültig sind und keine Wirkung entfalten.

Bewertungsmaterial

  • Igel SONiC Gerätebilder
  • Igel SONiC Sämaschine Installationsdateien
  • Igel SONiC Quellcode
  • Hedgehog SONiC Management- und Fehlerbehebungs-Skripte