Abonnementbedingungen und Konditionen

Dieser Vertrag besteht zwischen dem im Bestellformular angegebenen Kunden und Hedgehog SONiC Foundation, Inc. (eine Gesellschaft nach dem Recht des Bundesstaates Delaware, "Hedgehog") und drückt die vollständige Vereinbarung der Parteien bezüglich der Hedgehog-Produkte und Hedgehog aus. Großgeschriebene Begriffe sind unten definiert. BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE HEDGEHOG PRODUKTE KAUFEN ODER DARAUF ZUGREIFEN. DER KUNDE ERKLÄRT SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN UND BESTÄTIGT, DASS ER DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HAT. HEDGEHOG KANN SICH IN ANGEMESSENER WEISE AUF DIESE ZUSICHERUNG VERLASSEN. EINE PERSON, DIE IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS HANDELT, ERKLÄRT, DASS SIE BEFUGT IST, DIESES UNTERNEHMEN AN DIESE BEDINGUNGEN ZU BINDEN. WENN DER KUNDE DIESE BEDINGUNGEN NICHT AKZEPTIERT, KANN ER HEDGEHOG-PRODUKTE OHNE UNTERSTÜTZUNG VON HEDGEHOG VERWENDEN. DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG UMFASSEN DIE BESTIMMUNGEN ALLER URL-VERWEISE IN DIESER VEREINBARUNG.

1.0 Die Mechanismen des Abkommens

1.1 Bestellung. Der Vertrag gilt für Hedgehog Produkte, die der Kunde erwirbt oder für die der Kunde das Recht auf Zugang oder Nutzung erwirbt, einschließlich Abonnements, professionelle Dienstleistungen, Schulungsdienstleistungen, Zugang zu Hedgehog Online-Eigenschaften und anderen Hedgehog Angeboten. Der Kunde kann Hedgehog Produkte direkt bei Hedgehog bestellen, indem er ein unterschriebenes Bestellformular über Hedgehogs Bestellsystem einreicht. Alle Bestellungen unterliegen der Annahme durch Hedgehog. Verbundene Unternehmen beider Parteien können im Rahmen dieses Vertrages Geschäfte tätigen, indem sie ein Bestellformular oder ein anderes Dokument unterzeichnen, das auf diesen Vertrag verweist und zusätzliche oder spezifischere Bedingungen in Bezug auf lokale Anforderungen oder andere Transaktionsdetails enthalten kann. Alle Hedgehog Produkte werden auf nicht exklusiver Basis angeboten, wobei der Kunde anerkennt, dass Hedgehog zahlreiche Kunden hat.
1.2 Aufbau. Der Vertrag besteht aus: (1) seinen allgemeinen Bedingungen, einschließlich der Definitionen und Open-Source-Bedingungen Dritter; (2) den Support-Bedingungen (die Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen Dritter enthalten können), die für ausstehende Bestellformulare gelten; (3) der SONiC Open-Source-Lizenz; (4) allen akzeptierten Bestellformularen und allen URL-Querverweisen.

2.0 Laufzeit

2.1 Laufzeit der Vereinbarung. Die Vereinbarung beginnt am Tag des Inkrafttretens und läuft bis zu ihrer Beendigung wie unten beschrieben.
2.2 Laufzeit der Dienste. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, beginnt die Laufzeit der vermittelten Dienste mit dem früheren der folgenden Zeitpunkte: (a) dem ersten Zugriff des Kunden auf die Dienste oder deren erster Nutzung, (b) dem Datum, an dem das Bestellformular eingereicht wurde, oder (c) dem im Bestellformular angegebenen Startdatum, und endet in jedem Fall mit dem Ablauf der Laufzeit der Dienste, sofern sie nicht wie unten beschrieben früher beendet wird. Die Abonnements verlängern sich automatisch um die gleiche Dauer wie die ursprüngliche Laufzeit der Dienste, es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit der Dienste schriftlich mit, dass sie keine Verlängerung wünscht. Alle bestellten Dienste sind nur während der jeweiligen Laufzeit der Dienste verfügbar, und alle nicht genutzten Dienste verfallen dann.

3.0 Gebühren und Zahlung

3.1 Zahlung der Gebühren. Abschnitt 3.1 gilt nur für Hedgehog Produkte, die direkt bei Hedgehog bestellt werden.
a) Sofern in einem Auftragsformular nichts anderes festgelegt ist, zahlt der Kunde die Gebühren für Abonnements spätestens 30 Tage nach dem Datum der elektronischen Rechnung von Hedgehog. Jeder zusätzliche Handelskredit unterliegt der vorherigen Genehmigung durch Hedgehog und muss von Zeit zu Zeit angepasst werden.
b) In den Gebühren sind keine angemessenen Auslagen, Versandkosten, Steuern oder Gebühren von Drittanbietern (wie z.B. Zahlungsabwickler oder Verkäufer) enthalten, und der Kunde zahlt diese Beträge oder erstattet Hedgehog diese Beträge, die von Hedgehog gezahlt wurden oder zu zahlen sind. Der Kunde muss die Gebühren und Kosten ohne Einbehalt, Aufrechnung oder Abzug zahlen. Falls der Kunde verpflichtet ist, Steuern von den Honoraren oder Kosten einzubehalten oder abzuziehen, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, den an Hedgehog zu zahlenden Betrag um den Betrag dieser Steuern zu erhöhen, so dass Hedgehog den vollen Nutzen aus allen Honoraren und Kosten erhält. Alle Gebühren, Auslagen und andere im Rahmen des Vertrags gezahlten Beträge sind nicht erstattungsfähig und in US-Dollar zu zahlen.
c) Wenn der Kunde per Kreditkarte kauft, dann (1) ermächtigt der Kunde Hedgehog, die Kreditkarte des Kunden mit allen fälligen Beträgen zu belasten, und (2) erklärt er sich damit einverstanden, Hedgehog aktualisierte Kreditkarteninformationen zur Verfügung zu stellen, um die Gebühren oder andere geschuldete Beträge von Zeit zu Zeit zu bezahlen.
d) Sieht das Bestellformular eine Zahlung per ACH oder Überweisung vor, so tauschen die Parteien rechtzeitig die erforderlichen Informationen zur Durchführung aus und arbeiten zusammen, um die Zahlung wie oben vorgesehen auf einer Nettobasis von dreißig Tagen zu erleichtern.
3.2 Gebührenformel. Die Gebühren werden durch Zählung der mit dem jeweiligen Hedgehog Produkt verbundenen Einheiten bestimmt. Der Preis für ein Abonnement kann z.B. auf der Grundlage der Anzahl der Systeme oder Knoten berechnet werden, wie im Bestellformular angegeben. Der Kunde bestellt und bezahlt die entsprechende Art und Menge von Hedgehog Produkten auf der Grundlage der verwendeten oder eingesetzten Einheiten. Wenn während der Laufzeit des Vertrages die tatsächliche Anzahl der genutzten oder eingesetzten Einheiten die Anzahl der vom Kunden zuvor bestellten Einheiten übersteigt, muss der Kunde Hedgehog unverzüglich über die Anpassung und die entsprechenden Startdaten informieren. Hedgehog stellt dem Kunden dann eine Rechnung aus und der Kunde bezahlt die zusätzlichen Einheiten gemäß der Rechnung und dem Bestellformular.
3.3 Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich über jede wahrgenommene Diskrepanz bei der Rechnungsstellung und den fälligen Beträgen informieren und sich nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, alle Zahlungsstreitigkeiten unverzüglich beizulegen. Auf verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen in Höhe von einem Prozent pro Monat oder einem niedrigeren gesetzlichen Höchstsatz erhoben, beginnend mit der Inverzugsetzung.

4.0 Beendigung

4.1 Beendigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann diesen Vertrag insgesamt oder in Bezug auf ein von Hedgehog bezogenes Auftragsformular oder Hedgehog-Produkt durch Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn (a) die andere Partei diesen Vertrag wesentlich verletzt und die Verletzung nicht innerhalb von dreißig Tagen nach schriftlicher Mitteilung behebt (außer im Falle einer Verletzung von Abschnitt 9, in dem keine Heilungsfrist gilt), oder (b) die andere Partei Gegenstand eines Konkursantrags oder eines anderen Verfahrens in Bezug auf Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten von Gläubigern wird. Darüber hinaus ist Hedgehog berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechtsmittel, Dienstleistungen auszusetzen (statt zu kündigen), wenn der Kunde gegen den Vertrag verstößt (auch in Bezug auf fällige Zahlungen), bis der Verstoß behoben ist, ohne den fälligen Betrag zu reduzieren.
4.2 Beendigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann den Vertrag jederzeit durch Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn alle Service-Laufzeiten abgelaufen sind und keine Bestellformulare ausstehen. Wenn Hedgehog sich während der Laufzeit der Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen bemüht, eine Funktion aus der Liste der zertifizierten Funktionen zu unterstützen und zu beheben, aber feststellt, dass Hedgehog eine Funktion nicht mehr unterstützen kann, und dem Kunden eine alternative Lösung anbietet, und der Kunde sich entscheidet, die alternative Lösung nicht anzunehmen, hat Hedgehog das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich zu kündigen.
4.3 Auswirkung der Beendigung; Fortbestehen. Die Beendigung oder Aussetzung eines einzelnen Auftragsformulars oder eines von Hedgehog gekauften Hedgehog-Produkts hat keine Beendigung oder Aussetzung eines anderen Auftragsformulars, Hedgehog-Produkts oder des restlichen Vertrags zur Folge, es sei denn, dies ist in der Mitteilung über die Beendigung oder Aussetzung angegeben. Wird der Vertrag als Ganzes gekündigt, enden alle ausstehenden Auftragsformulare und Dienstleistungen. Wenn dieser Vertrag oder ein Auftragsformular gekündigt wird, zahlt der Kunde für alle Einheiten, die von Hedgehog bis zum Datum der Kündigung verwendet, eingesetzt oder zur Verfügung gestellt wurden. Die Abschnitte 1.2, 3, 4.3, 5.2, 5.3, 9 (soweit darin festgelegt), 10, 11 (soweit darin festgelegt) und 12-15 gelten auch nach Beendigung dieses Vertrages.

5.0 Zusicherungen und Garantien

5.1 Während der Laufzeit dieses Vertrages bzw. der jeweiligen Laufzeit der Dienstleistungen sichert Hedgehog zu und gewährleistet, dass (a) Hedgehog die Befugnis hat, diesen Vertrag abzuschließen, (b) die Dienstleistungen professionell und fachmännisch von qualifiziertem Personal erbracht werden, (c) die Software, wenn sie dem Kunden zum ersten Mal zur Verfügung gestellt wird, zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden seines Wissens nach keine bösartigen Mechanismen oder Codes enthält und (d) die Dienstleistungen in allen wesentlichen Aspekten den für Hedgehog als Anbieter der Dienstleistungen geltenden Gesetzen entsprechen. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass (a) er die Befugnis hat, diesen Vertrag abzuschließen, und (b) seine Nutzung der Hedgehog-Produkte allen geltenden Gesetzen entspricht und er die Hedgehog-Produkte nicht für illegale Handlungen, einschließlich der widerrechtlichen Aneignung oder Verletzung von Rechten Dritter, nutzen wird.
5.2 IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG UND MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN BESTIMMUNGEN IN ABSCHNITT 5.1 WERDEN DIE HEDGEHOG-PRODUKTE OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND HEDGEHOG LEHNT ALLE DERARTIGEN ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER HANDELSÜBLICHKEIT, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE ALLER GARANTIEN, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERLAUF ODER DEM HANDELSBRAUCH ERGEBEN. HEDGEHOG UND SEINE ZULIEFERER GEWÄHRLEISTEN NICHT, DASS DIE HEDGEHOG-PRODUKTE UNUNTERBROCHEN, SICHER, FEHLERFREI, GENAU ODER VOLLSTÄNDIG SIND ODER DEN GESETZLICHEN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN, ODER DASS HEDGEHOG ALLE FEHLER KORRIGIERT. IM FALLE EINER VERLETZUNG DER GARANTIEN GEMÄSS ABSCHNITT 5.1 BESTEHT DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KUNDEN UND DIE GESAMTE HAFTUNG VON HEDGEHOG IN DER NACHERFÜLLUNG ODER NACHLIEFERUNG DES MANGELHAFTEN HEDGEHOG-PRODUKTS ODER, FALLS HEDGEHOG DIE VERLETZUNG NICHT IN WIRTSCHAFTLICH ANGEMESSENER WEISE BEHEBEN KANN, IN DER KÜNDIGUNG DES BETREFFENDEN HEDGEHOG-PRODUKTS, WOBEI DER KUNDE EINE ANTEILIGE RÜCKERSTATTUNG DER FÜR DAS MANGELHAFTE HEDGEHOG-PRODUKT ZUM ZEITPUNKT DER KÜNDIGUNG BEZAHLTEN GEBÜHREN ERHALTEN KANN.
5.3 Die Igel-Produkte funktionieren nicht fehlerfrei und wurden nicht in allen Situationen getestet, in denen sie verwendet werden können. Hedgehog haftet nicht für die Ergebnisse, die durch die Verwendung der Hedgehog-Produkte erzielt werden, und der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die geeigneten Verwendungszwecke für die Hedgehog-Produkte zu bestimmen und für alle Ergebnisse einer solchen Verwendung. Insbesondere sind Hedgehog Produkte nicht speziell für den Einsatz in (a) der Entwicklung, Planung, Konstruktion, Wartung, Kontrolle oder dem direkten Betrieb von Nuklearanlagen, (b) Flugzeugsteuerungs-, Navigations- oder Kommunikationssystemen, (c) Waffensystemen, (d) direkten Lebenserhaltungssystemen (e) oder anderen ähnlichen gefährlichen Umgebungen entwickelt, hergestellt oder bestimmt.

6.0 Open-Source-Lizenzen

6.1 Alle Igel-Beiträge zum SONiC-Open-Source-Projekt unterliegen den in der SONiC-Stiftungsurkunde festgelegten Lizenzvereinbarungen.
6.2 Das Open-Source-Projekt Hedgehog Open Network Fabric unterliegt der Apache License, Version 2.0, sowie allen von Hedgehog genehmigten Folgeversionen.

7.0 Igel Online Eigenschaften

Der Kunde kann aufgefordert werden, ein Konto zu erstellen, um Zugang zu Hedgehog Online Properties zu erhalten. Der Kunde wird bei der Einrichtung eines Kontos genaue Angaben machen. Der Kunde darf nicht auf mehrere Konten zugreifen oder diese in einer Weise anlegen, die darauf abzielt, die Zahlung von Gebühren zu vermeiden oder die darauf abzielt, Schwellenwerte oder Einheitsbegrenzungen im Zusammenhang mit dem Kundenkonto zu umgehen, oder in einer anderen Weise, die darauf abzielt, den Vertrag zu verletzen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit seinem Konto und wird Hedgehog unverzüglich informieren, sobald er von einer unbefugten Nutzung des Kontos erfährt. Die Nutzung von und der Zugang zu den Hedgehog Online-Eigenschaften kann auch den Produktanhängen unterliegen, die für das Hedgehog Produkt gelten.

8.0 Auswertungen

Hedgehog kann Evaluierungsabonnements zur Evaluierung und nicht für Produktionszwecke anbieten. Evaluierungsabonnements können mit eingeschränktem oder keinem Support bereitgestellt werden oder anderen Einschränkungen unterliegen, die im Bestellformular und in dieser Vereinbarung festgelegt sind.


9.0 Vertraulichkeit

9.1 "Empfänger" ist die Partei, die im Rahmen dieser Vereinbarung vertrauliche Informationen erhält. "Offenleger" ist eine Partei, die vertrauliche Informationen im Rahmen dieser Vereinbarung offenlegt. Der Empfänger (a) darf vertrauliche Informationen des Offenlegenden nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, der Offenlegende hat der Weitergabe schriftlich zugestimmt oder die Weitergabe ist anderweitig gemäß diesem Abschnitt 9 gestattet; (b) wird die vertraulichen Informationen des Offenlegenden mit der gleichen Sorgfalt schützen, die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art anwendet, jedoch keinesfalls mit weniger als angemessener Sorgfalt; und (c) darf vertrauliche Informationen des Offenlegenden nur seinen Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen, Vertretern und Auftragnehmern, die davon Kenntnis haben müssen, sowie seinen Wirtschaftsprüfern und Rechtsberatern offenlegen, die jeweils schriftlich (oder auf andere Weise beruflich) verpflichtet sind, solche Informationen vertraulich zu behandeln und dabei Vertraulichkeitsstandards anzuwenden, die nicht weniger restriktiv sind als die in diesem Abschnitt 9 geforderten. Diese Verpflichtungen gelten für die Dauer dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von zwei Jahren danach. Der Empfänger kann vertrauliche Informationen offenlegen, wenn er dazu aufgrund geltender Gesetze, Vorschriften oder gerichtlicher Anordnungen verpflichtet ist, wobei er jedoch, soweit rechtlich zulässig, den Offenleger im Voraus benachrichtigt, damit dieser, falls möglich, eine Schutzanordnung oder einen ähnlichen Schutz beantragen kann.
9.2 Informationen sind keine vertraulichen Informationen, wenn: (a) die Informationen öffentlich zugänglich sind oder werden, es sei denn, der Empfänger hat gegen diese Vereinbarung verstoßen, (b) der Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung die Informationen kennt oder besitzt, ohne zur Vertraulichkeit verpflichtet zu sein, oder sie danach von einem Dritten erhält, der nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet ist; (c) der Empfänger die Informationen unabhängig entwickelt, ohne die vertraulichen Informationen des Offenbarenden zu verwenden, (d) die Informationen allgemein bekannt sind oder von jemandem mit gewöhnlichen Kenntnissen in der Branche des Empfängers leicht entwickelt werden können, oder (e) die Informationen unter einer Open-Source-Lizenz (gemäß der Definition der Open Source Initiative (https://opensource.org/)).
9.3 Vertrauliche Informationen, die vor der Beendigung dieser Vereinbarung offengelegt werden, bleiben für den oben genannten Zeitraum Gegenstand dieser Vereinbarung. Auf schriftliche Aufforderung des Offenbarenden wird der Empfänger alle vertraulichen Informationen unverzüglich zurückgeben oder vernichten und dies schriftlich bestätigen, mit Ausnahme von vertraulichen Informationen, die auf routinemäßigen Sicherungsmedien gespeichert sind, auf die im normalen Geschäftsverlauf kein Zugriff besteht.

10. Kundeninformation, Feedback, Vorbehalt der Rechte, Überprüfung

10.1 Kundeninformationen. Hedgehog, seine verbundenen Unternehmen und Lieferanten dürfen Kundeninformationen in Verbindung mit der Bereitstellung oder Verbesserung der Hedgehog-Produkte verwenden. Die Bereitstellung von Kundeninformationen durch den Kunden (und die Nutzung durch Hedgehog) in Verbindung mit diesem Vertrag erfordert keine zusätzlichen Zustimmungen oder Lizenzen, erfolgt in Übereinstimmung mit geltendem Recht und verletzt keine geistigen Eigentumsrechte, Eigentumsrechte, Datenschutzrechte oder andere Rechte Dritter. Im Verhältnis zwischen den Parteien und vorbehaltlich des Vorstehenden behält der Kunde alle Rechte an den Kundeninformationen.
10.2 Rückmeldung. Hedgehog ist berechtigt, das Feedback für jeden Zweck zu verwenden, einschließlich der Einbindung des Feedbacks in Hedgehog-Produkte und andere Hedgehog-Angebote oder der Verwendung des Feedbacks zur Entwicklung und Verbesserung von Hedgehog-Produkten und anderen Hedgehog-Angeboten, und zwar ohne vorherige Ankündigung, Zurechnung oder Entschädigung auf einer unbefristeten und unwiderruflichen Basis. Der Kunde wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass sein Feedback rechtmäßig ist und nicht die Rechte Dritter verletzt.
10.3 Vorbehalt von Rechten. Soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag vorgesehen, behält sich Hedgehog alle Rechte an den Hedgehog-Produkten vor (einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum). Darüber hinaus ist Hedgehog berechtigt, aggregierte anonyme Benchmark-Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Hedgehog-Produkte durch den Kunden zu sammeln und für jeden rechtmäßigen Zweck zu verwenden. Dieser Vertrag schränkt weder Hedgehog darin ein, Hedgehog-Produkte für sich selbst oder andere Kunden anzubieten, noch verbietet oder beschränkt er das Recht einer der Parteien, Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln, zu nutzen oder zu vermarkten, die der anderen Partei ähnlich sind oder mit ihr konkurrieren; vorausgesetzt jedoch, dass keine der Parteien von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag entbunden ist, auch nicht in Bezug auf vertrauliche Informationen.
10.4 Öffentlichkeitsarbeit. Hedgehog darf den Kunden auf seiner Website öffentlich als Kunden ausweisen, aber keine der Parteien wird Pressemitteilungen oder ähnliche öffentliche Erklärungen ohne die vorherige Zustimmung der anderen Partei herausgeben, die nicht unbillig verweigert werden darf.

11. Überprüfung

Während der Laufzeit dieses Vertrages und für zwei Jahre danach kann Hedgehog oder sein qualifizierter Beauftragter nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von dreißig Tagen die Einrichtungen und Aufzeichnungen des Kunden während der regulären Geschäftszeiten überprüfen, um die Einhaltung dieses Vertrages zu kontrollieren, vorbehaltlich angemessener Einschränkungen der Sicherheit vor Ort und des Informationssystems und der Minimierung von Störungen. In diesem Zusammenhang wird der Kunde (a) unverzüglich auf Anfragen nach Informationen, Dokumenten und/oder Aufzeichnungen reagieren, (b) angemessenen Zugang für Besuche vor Ort gewähren und (c) in Verbindung mit einer solchen Überprüfung angemessen kooperieren. Im Falle einer Nichteinhaltung oder Unterbezahlung wird Hedgehog den Kunden benachrichtigen und entsprechende Informationen zur Verfügung stellen. Liegt eine vorsätzliche Unterzahlung oder ein vorsätzlicher Verstoß vor, erstattet der Kunde Hedgehog auch die Kosten für die Überprüfung, zahlbar netto dreißig Tage nach elektronischer Rechnungsstellung.

12.0 Beschränkungen

12.1 AUSSCHLUSS VON SCHÄDEN. IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG UND OHNE VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN, BETRUG ODER MISSBRÄUCHLICHE VERWENDUNG VON GEISTIGEM EIGENTUM HAFTEN WEDER DIE PARTEI NOCH IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN NOCH DER LIEFERANT FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, BESONDERE, INDIREKTE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER ODER SCHÄDEN FÜR VERLORENE ODER BESCHÄDIGTE DATEN, ENTGANGENE GEWINNE, ENTGANGENE EINSPARUNGEN ODER GESCHÄFTS- ODER DIENSTLEISTUNGSUNTERBRECHUNGEN, SELBST WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN UND UNGEACHTET DES FEHLENS DES WESENTLICHEN ZWECKS EINES BESCHRÄNKTEN RECHTSMITTELS.
12.2 BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON HEDGEHOG, SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND ZULIEFERERN IN BEZUG AUF ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS DIESEM VERTRAG ERGEBEN, NICHT DIE GEBÜHREN, DIE HEDGEHOG FÜR DAS JEWEILIGE HEDGEHOG-PRODUKT, DAS DEN GRUND FÜR DIE HAFTUNG DARSTELLT, IN DEN ZWÖLF MONATEN VOR DEM ERSTEN EREIGNIS, DAS EINEN SOLCHEN ANSPRUCH AUSLÖST, GEMÄSS DEM/DEN ANWENDBAREN BESTELLFORMULAR(EN) ERHALTEN HAT; UNTER DER VORAUSSETZUNG, DASS DIE GESAMTE KUMULATIVE HAFTUNG FÜR ALLE ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ERGEBEN, IN KEINEM FALL DIE GEBÜHREN ÜBERSTEIGT, DIE HEDGEHOG IN DEN ZWÖLF MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM ERSTEN EREIGNIS, DAS ZU EINER HAFTUNG IM RAHMEN DIESES VERTRAGS FÜHRT, ERHALTEN HAT. DIESE BESCHRÄNKUNG GILT UNABHÄNGIG VON DER ART DES ANSPRUCHES, OB VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), GESETZ ODER EINE ANDERE RECHTSTHEORIE. DIESE EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN NICHT FÜR ANSPRÜCHE WEGEN KÖRPERVERLETZUNG (EINSCHLIESSLICH TOD) UND SCHÄDEN AN IMMOBILIEN ODER SACHGÜTERN, DIE DURCH FAHRLÄSSIGKEIT VON HEDGEHOG, SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND LIEFERANTEN VERURSACHT WURDEN.
12.3 Der Kunde wird Hedgehog, seine verbundenen Unternehmen und Lieferanten von allen Verlusten, Haftungsansprüchen und Kosten, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die sich aus Ansprüchen Dritter ergeben, entschädigen, verteidigen und schadlos halten, soweit diese auf eine Verletzung dieses Vertrages durch den Kunden zurückzuführen sind; vorausgesetzt, Hedgehog benachrichtigt den Kunden ohne unangemessene Verzögerung von einem solchen Anspruch, kooperiert in angemessener Weise bei der Abwehr des Anspruchs auf Kosten des Kunden und ermöglicht es dem Kunden, die Abwehr und Beilegung des Anspruchs zu kontrollieren, ohne dass dadurch eine zusätzliche Verpflichtung für Hedgehog entsteht und ohne dass Hedgehog irgendein Verschulden anerkennt.

13. Geltendes Recht und Ansprüche

Der Vertrag und alle Ansprüche, Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Vertrag unterliegen den Gesetzen des Staates Washington und werden nach diesen ausgelegt, ohne dass die Bestimmungen des Kollisionsrechts Anwendung finden. Soweit zulässig, findet das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf keine Anwendung, selbst wenn es als Teil der Gesetze des Staates Washington angenommen wurde. Jegliche Ansprüche, Klagen, Prozesse oder Verfahren, die sich aus dieser Vereinbarung oder ihrem Gegenstand ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden ausschließlich vor den Staats- oder Bundesgerichten von King County, Washington, verhandelt, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei bei jedem zuständigen Gericht einen einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Keine Forderung oder Klage, unabhängig von der Form, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt, darf von einer der Parteien mehr als ein Jahr, nachdem die Partei erstmals von der Grundlage der Forderung Kenntnis erlangt hat, vorgebracht werden. Soweit dies möglich ist, verzichtet jede Partei auf das Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren in einem Rechtsstreit, der sich aus dieser Vereinbarung ergibt.

14.0 Sonstiges

14.1 Ausfuhr. Die Hedgehog Produkte können kontrollierte Materialien enthalten; in diesem Fall wird der Kunde alle anwendbaren Export- und Importgesetze oder -vorschriften einhalten, einschließlich aller lokalen Gesetze in der Gerichtsbarkeit des Kunden bezüglich Import, Export oder Verwendung von kontrollierten Materialien. Hedgehog ist nicht für die Einhaltung dieser Gesetze durch den Kunden verantwortlich, wird jedoch auf Anfrage in angemessener Weise bei der Einhaltung dieser Gesetze kooperieren. Ohne das Vorstehende einzuschränken, wird der Kunde die Kontrollierten Materialien weder direkt noch indirekt exportieren, offenlegen, reexportieren oder übertragen an: (a) an ein mit einem US-Embargo belegtes Ziel; (b) an eine Partei, von der der Kunde weiß oder Grund zu der Annahme hat, dass sie das Material für den Entwurf, die Entwicklung oder die Herstellung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder von Raketensystemen, Trägerraketen oder Höhenforschungsraketen, unbemannten Luftfahrzeugsystemen oder für eine andere eingeschränkte Endverwendung verwenden wird; oder (c) an eine Person, die auf einer Liste der von der US-Regierung eingeschränkten Personen steht (oder von einer Person oder Organisation kontrolliert wird, die auf dieser Liste steht), einschließlich derjenigen, denen die Teilnahme an US-Exportgeschäften von einer Bundesbehörde der US-Regierung verboten wurde. Der Kunde wird Hedgehog keine Daten zur Verfügung stellen oder Hedgehog mit Aktivitäten beauftragen, die die Entwicklung eines "Verteidigungsartikels" oder die Erbringung einer "Verteidigungsdienstleistung" für den Kunden darstellen könnten, wie diese Begriffe in Abschnitt 120 der International Traffic in Arms Regulations (ITAR) definiert sind. Darüber hinaus wird der Kunde nicht zulassen, dass Dritte, die unter seiner Kontrolle stehen, (i) Hedgehog Kundeninformationen zur Verfügung stellen, für die eine Exportlizenz gemäß den geltenden Exportkontrollgesetzen erforderlich ist, oder (ii) Kundeninformationen verarbeiten oder speichern, die unter die ITAR fallen. Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmungen oder hat Hedgehog Grund zu der Annahme, dass der Kunde gegen diese Bestimmung oder die Exportbestimmungen eines Endbenutzer-Lizenzvertrags für eine Software verstoßen hat, oder ist es Hedgehog gesetzlich verboten oder anderweitig eingeschränkt, dem Kunden Hedgehog-Produkte zu liefern, kann Hedgehog diesen Vertrag und/oder das entsprechende Auftragsformular fristlos und ohne Haftung gegenüber dem Kunden kündigen. Der Kunde erkennt an, dass zur Erfüllung seiner Verpflichtungen und zur Ausübung seiner Rechte Kundendaten zwischen Hedgehog, seinen verbundenen Unternehmen und Zulieferern weltweit übertragen werden können.
14.2 Benachrichtigungen. Mitteilungen müssen in englischer Sprache und in schriftlicher Form erfolgen und gelten bei Erhalt als zugestellt, nachdem sie mit einer Methode versandt wurden, die eine positive Bestätigung der Zustellung an die von Ihnen angegebene(n) Adresse(n) oder E-Mail-Adresse vorsieht, einschließlich einer automatischen Empfangsbestätigung oder eines elektronischen Protokolls. Jede Mitteilung des Kunden an Hedgehog muss eine Kopie enthalten, die an: Hedgehog, Inc., Attention: General Counsel, 2212 Queen Anne Ave N, #348, Seattle, WA 98109 Email: finance@githedgehog.com. Mitteilungen zur Rechnungsstellung an den Kunden sind an den vom Kunden benannten Ansprechpartner für die Rechnungsstellung zu richten.
14.3 Abtretung. Jede Partei kann nach schriftlicher Mitteilung: (a) diesen Vertrag an ein verbundenes Unternehmen abtreten, wenn die finanzielle Lage und die Kreditwürdigkeit des verbundenen Unternehmens ausreichen, um die Verpflichtungen der abtretenden Partei aus dem Vertrag zu erfüllen, und die Abtretung die Verpflichtungen der nicht abtretenden Partei aus dem Vertrag nicht beeinträchtigt; und (b) diesen Vertrag an einen Nachfolger oder Erwerber im Rahmen einer gutgläubigen Fusion oder eines Verkaufs des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Vermögens dieser Partei abtreten. Jede andere Abtretung gilt als nichtig und ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei unwirksam. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich und kommt ihnen zugute.
14.4 Verzicht. Ein Verzicht einer Partei im Rahmen dieser Vereinbarung ist nur dann gültig, wenn er schriftlich erfolgt und von einem bevollmächtigten Vertreter der betreffenden Partei unterzeichnet wurde. Eine Verzögerung oder ein Versäumnis einer Partei, Rechte aus dieser Vereinbarung auszuüben, stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar und kann auch nicht als solcher angesehen werden.
14.5 Unabhängige Auftragnehmer. Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer, und nichts in dieser Vereinbarung begründet ein Arbeits-, Partnerschafts- oder Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien oder einem verbundenen Unternehmen. Jede Partei ist allein für die Überwachung, Kontrolle und Bezahlung ihres Personals verantwortlich. Hedgehog ist berechtigt, Dienstleistungen im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit an Dritte oder verbundene Unternehmen zu vergeben, solange (a) die Unterauftragnehmer sich verpflichten, vertrauliche Informationen zu schützen, und (b) Hedgehog gegenüber dem Kunden für die Erfüllung seiner Verpflichtungen verantwortlich bleibt.
14.6 Drittbegünstigte. Dieser Vertrag ist für die Vertragsparteien verbindlich, und sofern nicht ausdrücklich im Vertrag vorgesehen, gewährt dieser Vertrag keiner anderen natürlichen oder juristischen Person irgendwelche Rechte, Vorteile oder Rechtsmittel.
14.7 Höhere Gewalt. Keine Partei ist für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen (mit Ausnahme der Zahlung von Gebühren) aufgrund von Ursachen verantwortlich, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, vorausgesetzt, dass die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis setzt und angemessene Anstrengungen unternimmt, um diese Auswirkungen abzumildern.
14.8 Vollständige Vereinbarung und Rangfolge. Der Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen Vereinbarungen und Vorschläge, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf diesen Vertragsgegenstand. Alle Bedingungen, die in anderen Hedgehog zur Verfügung gestellten Dokumenten enthalten sind, einschließlich Bestellungen oder anderen auftragsbezogenen Dokumenten (mit Ausnahme eines Bestellformulars), werden nicht Teil des Vertrages oder binden Hedgehog anderweitig, es sei denn, ein solches Dokument ist eine einvernehmlich vereinbarte, autorisierte und ausgeführte formale Ergänzung zu diesem Vertrag. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Produktanhängen und/oder einem Bestellformular haben die allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang, sofern in den Produktanhängen und/oder dem Bestellformular nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
14.9 Gegenstücke. Diese Vereinbarung kann in mehreren Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt und die alle ein und dasselbe Dokument darstellen. Die Parteien können Unterschriftenseiten per E-Mail oder elektronisch austauschen, und diese Unterschriften sind für die Vertragsparteien bindend.
14.10 Trennbar. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung im Rahmen der Billigkeit und des gesetzlich Zulässigen in Kraft.
14.11 Endbenutzer der Regierung der Vereinigten Staaten. Die Produkte, einschließlich der Software und ihrer Dokumentation, sind "kommerzielle Artikel", "kommerzielle Computersoftware" und "Computersoftware-Dokumentation" im Sinne der Federal Acquisition Regulations ("FAR") und des Defense Federal Acquisition Regulations Supplement ("DFARS"). Gemäß FAR 12.211, FAR 12.212, DFARS, 227.7202-1 bis 227.7202-4 und deren Nachfolgern erwirbt die US-Regierung die Software und die dazugehörige Dokumentation gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung.

15. Begriffsbestimmungen

15.1 "Konto" bezeichnet ein Konto, das es dem Kunden ermöglicht, auf die Hedgehog Online-Eigenschaften zuzugreifen und diese zu nutzen, und das einen Benutzernamen und ein Passwort oder andere von Hedgehog festgelegte Zugangsmittel enthalten kann.
15.2 "Verbundenes Unternehmen" bedeutet ein Unternehmen, das im Besitz oder unter der Kontrolle einer Partei ist, im Besitz oder unter der Kontrolle einer Partei ist oder unter gemeinsamer Kontrolle oder im Besitz einer Partei steht, wobei "Kontrolle" der direkte oder indirekte Besitz der Macht ist, das Management und die Politik eines Unternehmens zu lenken oder zu veranlassen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch einen Vertrag oder auf andere Weise.
15.3 Der Begriff "Kunde" bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die das Recht erwirbt, die Hedgehog-Produkte zu nutzen oder darauf zuzugreifen, und die Vertragspartei dieses Vertrags ist.
15.4 "Kundeninformationen" bedeutet alle Daten, Informationen, Software oder andere Materialien, die der Kunde Hedgehog, seinen verbundenen Unternehmen und Lieferanten im Rahmen des Vertrags zur Verfügung stellt, und kann vertrauliche Kundeninformationen oder Feedback beinhalten.
15.5 "Vertrauliche Informationen" sind Informationen, die der Offenbarende dem Empfänger während der Laufzeit der Vereinbarung offenbart, die (i) als vertraulich gekennzeichnet sind; (ii) im Falle einer mündlichen Offenbarung zum Zeitpunkt der Offenbarung eindeutig als vertraulich bezeichnet werden und anschließend schriftlich niedergelegt, als vertraulich gekennzeichnet und dem Empfänger innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der mündlichen Offenbarung zugesandt werden; oder (iii) von denen der Empfänger weiß, dass sie für den Offenbarenden vertraulich sind, oder von denen vernünftigerweise erwartet werden sollte, dass sie vertraulich sind.
15.6 "Kontrollierte Materialien" sind Software oder technische Informationen, die der US-Exportkontrollverordnung oder vergleichbaren Vorschriften ausländischer Rechtsordnungen unterworfen sind.
15.7 "Datum des Inkrafttretens" ist der früheste der folgenden Zeitpunkte: (a) das Datum der letzten Unterschrift auf diesem Vertrag oder einem Bestellformular, (b) Ihre Online-Akzeptanz des Vertrags und (c) der erste Zugriff des Kunden auf ein Hedgehog-Produkt.
15.8 "Evaluierungsabonnements" sind Igelprodukte, die ausschließlich zu Evaluierungs- und nicht zu Produktionszwecken kostenlos angeboten werden, einschließlich der als "Evaluation", "Preview" oder "Beta" bezeichneten Angebote. Der Kunde kann Evaluierungsabonnements bestellen, indem er sich für das Design Partner Programm unter https://githedgehog.com/design-partner-program/ anmeldet.

15.9 "Feedback" bedeutet alle Ideen, Vorschläge, Anregungen oder sonstiges Feedback, das der Kunde Hedgehog, seinen verbundenen Unternehmen und Lieferanten in Bezug auf Hedgehog-Produkte zukommen lässt.

15.10 "Gebühren" sind die vom Kunden an Hedgehog zu zahlenden Beträge für die Hedgehog-Produkte.

15.11 [reserviert].

15.12 "Online-Abonnements" bedeutet Abonnements für eine der Hedgehog Online-Eigenschaften.

15.13 "Bestellformular" ist das Standard-Angebotsformular, das Bestelldokument oder das Online-Bestellformular von Hedgehog, das zur Bestellung von Hedgehog-Produkten verwendet wird und auf diesen Vertrag verweist.

15.14 "Produktanhänge" sind die Igel-Supportbedingungen, die hier aufgeführt sind: https://githedgehog.com/support-terms/, oder (b) für professionelle Dienstleistungen oder Schulungsdienstleistungen, die in eine entsprechende Leistungsbeschreibung aufgenommen werden.

15.15 "Professionelle Dienstleistungen" bedeutet von Hedgehog erbrachte Beratungsdienstleistungen, einschließlich Gerätezertifizierungen oder Softwareintegration.

15.16 "Hedgehog Online-Eigenschaften" sind Hedgehog Websites, Portale und gehostete Dienste, die in Hedgehog Produkten enthalten sind oder in Verbindung mit diesen bereitgestellt werden.

15.17 "Hedgehog Produkte" bedeutet Software, Dienstleistungen, Abonnements, Testabonnements und andere von Hedgehog zur Verfügung gestellte Angebote.

15.18 "Dienstleistung(en)" bedeutet Dienstleistungen der Marke Hedgehog, die als Abonnements, professionelle Dienstleistungen, Schulungsdienstleistungen, Zugang zu Hedgehog Online-Eigenschaften oder andere von Hedgehog angebotene Dienstleistungen angeboten werden.
15.19 "Dienstleistungsdauer" bezeichnet den Zeitraum, in dem der Kunde von Hedgehog ermächtigt wird, ein bestimmtes Hedgehog-Produkt gemäß einem Auftragsformular zu nutzen, Zugang zu erhalten oder zu verbrauchen.
15.20 "Software" bezeichnet Software der Marke Hedgehog, die in den Hedgehog Produktangeboten enthalten ist.
15.22 "Abonnement" bezeichnet ein zeitlich gebundenes Angebot von Igel-Dienstleistungen, ausgenommen Professional Services oder Schulungsdienstleistungen.
15.23 "Lieferant" bedeutet eine dritte Partei, die Hedgehog Dienstleistungen oder Materialien zur Verfügung stellt, damit Hedgehog seinen Kunden Dienstleistungen anbieten kann.
15.24 "Steuern" bedeutet jede Form der Steuererhebung, gleich welcher Art und von welcher Behörde auferlegt, einschließlich Zinsen, Zuschläge oder Strafen, die sich aus diesem Vertrag oder einem Hedgehog-Produkt ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von Hedgehog basieren.
15.25 "Schulungsdienstleistungen" bedeutet den Zugang zu Igel-Schulungskursen, einschließlich Online-Kursen oder Kursen, die an einem von den Parteien zu vereinbarenden Ort angeboten werden.
15.26 "Einheit" bezeichnet die Grundlage, auf der die Gebühren für Igelprodukte, wie in den Produktanhängen oder einem Bestellformular dargelegt, festgelegt werden.